AGBVeröffentlichungPersonalconsulting und Marketing (nachfolgend "fahrer-zentrale.de" genannt) übernimmt eine 12 - monatige Internetveröffentlichung unter http://www.fahrer-zentrale.de, wodurch die Fahrerin oder der Fahrer regional und überregional via Internet für alle Unternehmen, die Tätigkeiten im Bereich der Führerscheinklassen II und III anbieten, präsent und erreichbar ist. VermittlungsversucheDie Personalconsulting und Marketing ist bestrebt die Fahrerin/den Fahrer in den angegebenen Branchen mit dem genannten Tätigkeitsfeld regional und überregional zu vermitteln. Eine Vermittlungsgarantie von Seiten der Personalconsulting und Marketing wird ausgeschlossen. Die Fahrerin bzw der Fahrer ist nicht verpflichtet, alle angebotenen Anfragen der möglichen Aufträge anzunehmen SeriositätKeine Vermittlung an sonstige Unternehmen, die nicht mit den genannten Tätigkeiten in Bezug stehen. Die Personalconsulting und Marketing gewährleistet absoluten Datenschutz Genehmigung und VeröffentlichungDie Personalconsulting und Marketing kann die ausgehändigten Daten in elektronischer und in Printform allen Firmen mit den genannten Tätigkeiten bereitstellen. ZusatzleistungenDie eingetragenen Personen erhalten eine eigen Emailadresse zur Erleichterung von Bewerbungen. Unser Service beinhaltet auch die Weiterleitung der eingehenden Emails an die Fahrerin oder den Fahrer per Post, Fax, Email oder Telefon, sowie die komplette Internet-Dienstleistung KostenDie Aufwandsentschädigung für 1 Jahr beläuft sich auf 44 Euro. Erfolgt 3 Monate vor Ablauf des Jahresvertrages keine Kündigung, wird jeweils ein weiteres Jahr in Rechnung gestellt. Weitere Kosten entstehen nicht. ProvisionBeim Zustandekommen einer Vermittlung hat die Personalconsulting und Marketing keinen Anspruch auf Provision jeglicher Art. Laufzeit / KündigungDie Fahrerin bzw. der Fahrer kann den Vertrag nach Ende der Laufzeit kündigen. Besonderer HinweisFür alle, aus der freiberuflichen und selbständigen Tätigkeit erzielten Einnahmen und die dadurch entstehenden steuerlichen und behördlichen Belange, ist der Fahrer selbst verantwortlich. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, so kontaktieren Sie Ihren Steuerberater. |
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