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Antworten auf oft gestellte Fragen !
- Die Faher-Zentrale befaßt sich ausschließlich mit der
möglichen Vermittlung von freiberuflichen Fahrerinnen und Fahrern
an Unternehmen, die Fahrerinnen und Fahrer suchen. Dabei kann es sich
um Mietwagenfirmen, Kurierdienste, Autohäuser, Autokonzerne,
Reimportfirmen oder auch Speditionen handeln. Grundsätzlich kann
jedes Unternehmen, das Fahrerinnen und Fahrer sucht, die Fahrer-Zentrale
in Anspruch nehmen.
- Den anfragenden Unternehmen werden, mit wenigen Ausnahmen, nur Daten
von Fahrerinnen und Fahrer aus dem Ort oder Kreis, in dem die Firmen
ansässig sind übermittelt. Dadurch sollen lange und kostspielige
Anfahrten der Fahrerinnen und Fahrer bis zum Unternehmen vermieden
werden.
- Die Kosten für die Hin-, und Rückfahrten bei der Überführung
von Autos werden von den Unternehmen getragen. Ein Beispiel: Eine
Fahrerin holt ein Auto vom Werk ab und reist mit der Bahn dorthin
an, so erhält sie vom Unternehmen eine Bahnfahrkarte der 2. Klasse
für die Anreise.
- Autoüberführungen oder sonstige Einsätze von Fahrten
können während der Woche und auch am Wochenende stattfinden,
es liegt immer am jeweiligen Auftrag. Bei Kurierdienstfahrten etc. kann
es sich zum Beispiel auch nur um den Fahreinsatz von einigen Stunden
handeln.
- Selbstverständlich können die Fahrer frei entscheiden,
ob sie einen Fahreinsatz annehmen und ausführen möchten
oder nicht. Sollten sie bei einem Unternehmen den Fahreinsatz zugesagt
haben, sind aber plötzlich verhindert, so können sie den
Fahreinsatz immer noch ablehnen, wenn sie das Unternehmen umgehend
davon in Kenntnis setzen.
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Voraussetzung für den Fahrereinsatz als freiberufliche Fahrerin/Fahrer:
- Mindestalter von 20 Jahren;
- Maximal 7 Punkte in Flensburg;
- Keine Einnahme von Medikamenten die das Fahren beeinträchtigen;
- Nichtraucher (nach Möglichkeit);
- Gute geographische Deutschlandkenntnisse (Straßen, Autobahnen
usw.)
- Viel Fahrpraxis (ca 20.000 km im Jahr)
- Ob und wieviel Fahraufträge Fahrer und Fahrerinnen erhalten,
hängt von den Unternehmensanfragen ab. Die Firmen suchen sich
von den übermittelten Fahrerinnen und Fahrern die jeweilig geeignete
Person bzw. geeigneten Personen nach ihren eigenen Kriterien und Wünschen
aus und informieren diese dann selbst über den möglichen
Fahreinsatz. Es kann passieren, daß Fahrer auf einen Fahrauftrag
lange oder länger warten müssen oder aber gar keinen Fahrauftrag
erhalten. Wir versuchen sie zu vermitteln, garantieren ihnen aber
keinen Fahreinsatz.
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Es werden können auch Auslandsfahrten vermittelt,
beispielsweise nach Ost-, oder Westeuropa.
- Osteuropa: Ukraine, Rußland, Baltikum, Polen, Lettland, Estland
und Weißrußland.
- Westeuropa: Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Schweiz,
Östereich, Spanien, Italien, Dänemark, Schweden und Norwegen.
- Bei den Fahreinsätzen handelt es sich nicht um einen Arbeitsplatz,
im Sinne einer Festanstellung mit Lohnsteuerkarte oder auf der Basis
von 325,- €. Hier handelt es sich um Fahrtätigkeiten im freiberuflichen
Bereich nach HGB. Die Fahrer-Zentrale selbst stellt keine Fahrerinnen
und Fahrer an.
- Wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer Fahraufträge erhält,
muß sie oder er selbst mit dem entsprechenden Unternehmen einen
Vorstellungstermin vereinbaren und ihre oder seine Einsatzzeiten individuell
absprechen. Das Unternehmen wird dann alle weiteren Details, wie Bezahlung,
Einsatzzeiten, Versicherung usw. mit dem Fahrer oder der Fahrerin
abstimmen.
- Die Fahrer-Zentrale trifft keine Entscheidungen mit dem Unternehmen
für die Fahrer, weder für den Fahreinsatz, noch was die
Bezahlung betrifft. Die Fahrer und Fahrerinnen selbst stellen ihren
Fahrauftrag, wie vereinbart, dem Unternehmen zuzüglich der Mehrwertsteuer
in Rechnung. Diese wird dann von den Unternehmen an sie ausgeglichen.
Oft erhalten die Fahrer den Rechnungsausgleich schon vor Einsatzantritt.
Alle noch eventuell anfallende Kosten während der Fahrt, wie
etwa Tankquittungen, werden nachträglich erstattet.
- Für die Gewerbeanmeldung ihrer freiberuflichen selbständigen
Tätigkeit, die ordentliche Versteuerung ihres Einkommens durch
die Fahreinsätze, sowie die Abführung der Mehrwertsteuer,
müssen die Fahrer selbst Sorge tragen. Sollten sie noch kein
Gewerbe für Ihre freiberufliche Selbständigkeit angemeldet
haben, können sie aber durchaus schon einen Fahreinsatz übernehmen
und dann müssen sie aber nachträglich das Gewerbe anmelden.
Melden sie das Gewerbe nachträglich an, möchten aber keine
weiteren Fahreinsätze abwickeln, dann können sie dieses
direkt mit der Anmeldung auch gleich wieder abmelden.
Als letztes möchten wir nochmals darauf hinweisen:
Die Fahrerzentrale garantiert keine Vermittlung oder
Fahreinsätze.
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