Antworten auf oft gestellte Fragen !

  1. Die Faher-Zentrale befaßt sich ausschließlich mit der möglichen Vermittlung von freiberuflichen Fahrerinnen und Fahrern an Unternehmen, die Fahrerinnen und Fahrer suchen. Dabei kann es sich um Mietwagenfirmen, Kurierdienste, Autohäuser, Autokonzerne, Reimportfirmen oder auch Speditionen handeln. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das Fahrerinnen und Fahrer sucht, die Fahrer-Zentrale in Anspruch nehmen.
  1. Den anfragenden Unternehmen werden, mit wenigen Ausnahmen, nur Daten von Fahrerinnen und Fahrer aus dem Ort oder Kreis, in dem die Firmen ansässig sind übermittelt. Dadurch sollen lange und kostspielige Anfahrten der Fahrerinnen und Fahrer bis zum Unternehmen vermieden werden.
  1. Die Kosten für die Hin-, und Rückfahrten bei der Überführung von Autos werden von den Unternehmen getragen. Ein Beispiel: Eine Fahrerin holt ein Auto vom Werk ab und reist mit der Bahn dorthin an, so erhält sie vom Unternehmen eine Bahnfahrkarte der 2. Klasse für die Anreise.
  1. Autoüberführungen oder sonstige Einsätze von Fahrten können während der Woche und auch am Wochenende stattfinden, es liegt immer am jeweiligen Auftrag. Bei Kurierdienstfahrten etc. kann es sich zum Beispiel auch nur um den Fahreinsatz von einigen Stunden handeln.
  1. Selbstverständlich können die Fahrer frei entscheiden, ob sie einen Fahreinsatz annehmen und ausführen möchten oder nicht. Sollten sie bei einem Unternehmen den Fahreinsatz zugesagt haben, sind aber plötzlich verhindert, so können sie den Fahreinsatz immer noch ablehnen, wenn sie das Unternehmen umgehend davon in Kenntnis setzen.
  1. Voraussetzung für den Fahrereinsatz als freiberufliche Fahrerin/Fahrer:

    • Mindestalter von 20 Jahren;
    • Maximal 7 Punkte in Flensburg;
    • Keine Vorstrafen;
    • Keine Einnahme von Medikamenten die das Fahren beeinträchtigen;
    • Nichtraucher (nach Möglichkeit);
    • Gute geographische Deutschlandkenntnisse (Straßen, Autobahnen usw.)
    • Viel Fahrpraxis (ca 20.000 km im Jahr)
  1. Ob und wieviel Fahraufträge Fahrer und Fahrerinnen erhalten, hängt von den Unternehmensanfragen ab. Die Firmen suchen sich von den übermittelten Fahrerinnen und Fahrern die jeweilig geeignete Person bzw. geeigneten Personen nach ihren eigenen Kriterien und Wünschen aus und informieren diese dann selbst über den möglichen Fahreinsatz. Es kann passieren, daß Fahrer auf einen Fahrauftrag lange oder länger warten müssen oder aber gar keinen Fahrauftrag erhalten. Wir versuchen sie zu vermitteln, garantieren ihnen aber keinen Fahreinsatz.
  1. Es werden können auch Auslandsfahrten vermittelt, beispielsweise nach Ost-, oder Westeuropa.

    • Osteuropa: Ukraine, Rußland, Baltikum, Polen, Lettland, Estland und Weißrußland.
    • Westeuropa: Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Schweiz, Östereich, Spanien, Italien, Dänemark, Schweden und Norwegen.
  1. Bei den Fahreinsätzen handelt es sich nicht um einen Arbeitsplatz, im Sinne einer Festanstellung mit Lohnsteuerkarte oder auf der Basis von 325,- €. Hier handelt es sich um Fahrtätigkeiten im freiberuflichen Bereich nach HGB. Die Fahrer-Zentrale selbst stellt keine Fahrerinnen und Fahrer an.
  1. Wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer Fahraufträge erhält, muß sie oder er selbst mit dem entsprechenden Unternehmen einen Vorstellungstermin vereinbaren und ihre oder seine Einsatzzeiten individuell absprechen. Das Unternehmen wird dann alle weiteren Details, wie Bezahlung, Einsatzzeiten, Versicherung usw. mit dem Fahrer oder der Fahrerin abstimmen.
  1. Die Fahrer-Zentrale trifft keine Entscheidungen mit dem Unternehmen für die Fahrer, weder für den Fahreinsatz, noch was die Bezahlung betrifft. Die Fahrer und Fahrerinnen selbst stellen ihren Fahrauftrag, wie vereinbart, dem Unternehmen zuzüglich der Mehrwertsteuer in Rechnung. Diese wird dann von den Unternehmen an sie ausgeglichen. Oft erhalten die Fahrer den Rechnungsausgleich schon vor Einsatzantritt. Alle noch eventuell anfallende Kosten während der Fahrt, wie etwa Tankquittungen, werden nachträglich erstattet.
  1. Für die Gewerbeanmeldung ihrer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit, die ordentliche Versteuerung ihres Einkommens durch die Fahreinsätze, sowie die Abführung der Mehrwertsteuer, müssen die Fahrer selbst Sorge tragen. Sollten sie noch kein Gewerbe für Ihre freiberufliche Selbständigkeit angemeldet haben, können sie aber durchaus schon einen Fahreinsatz übernehmen und dann müssen sie aber nachträglich das Gewerbe anmelden. Melden sie das Gewerbe nachträglich an, möchten aber keine weiteren Fahreinsätze abwickeln, dann können sie dieses direkt mit der Anmeldung auch gleich wieder abmelden.

Als letztes möchten wir nochmals darauf hinweisen:

Die Fahrerzentrale garantiert keine Vermittlung oder Fahreinsätze.